ARS 2026: Auszahlung am 18. August, Beträge und Voraussetzungen
In weniger als 48 Stunden erhalten fast 3 Millionen Familien eine Überweisung auf ihr Bankkonto: Am Dienstag, dem 18. August, wird die Schulanfangsbeihilfe (ARS) 2026 ausgezahlt, wie die französische Sozialversicherungsdirektion offiziell bestätigt hat. Wer hat Anspruch darauf? Wie hoch ist der Betrag? Und was ist zu tun, wenn Ihr Kind zwischen 16 und 18 Jahre alt ist? Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Was ist die Schulanfangsbeihilfe?
Die ARS, manchmal auch als Schulanfangsprämie bezeichnet, ist eine einkommensabhängige Unterstützung, die von der CAF oder MSA ausgezahlt wird. Sie soll Familien mit geringem Einkommen helfen, die Kosten zum Schuljahresbeginn zu decken: Schulmaterial, Kleidung und Schulausstattung. Sie gilt für schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren.
Achtung: Kinder im Kindergarten sind nicht anspruchsberechtigt, ebenso wenig Jugendliche über 18 Jahre, selbst wenn sie ihre Ausbildung fortsetzen.
Auszahlungsdatum: 18. August 2026
Das offizielle Datum wurde am 16. Juli 2026 in einer Mitteilung der französischen Sozialversicherungsdirektion bestätigt. Der Zeitplan lautet:
- 18. August 2026 — Französisches Mutterland, Guadeloupe, Französisch-Guayana und Martinique
- 4. August 2026 — Réunion und Mayotte (bereits ausgezahlt)
Der 18. August ist das Datum der Auslösung der Überweisung. Je nach Bank kann der Betrag mit einer Verzögerung von ein bis zwei Werktagen auf Ihrem Konto erscheinen.
Höhe der ARS 2026
Die Beträge wurden zum 1. April 2026 entsprechend der Inflation um 0,8 % angehoben. Sie richten sich nach dem Alter des Kindes am 31. Dezember 2026 und nicht nach dem Alter zum Zeitpunkt der Auszahlung:
- 6 bis 10 Jahre — 426,87 € pro Kind
- 11 bis 14 Jahre — 450,41 € pro Kind
- 15 bis 18 Jahre — 466,02 € pro Kind
Diese Beträge werden mit der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder multipliziert. Konkretes Beispiel: Eine Familie mit einem 12-jährigen und einem 17-jährigen Kind erhält 450,41 € + 466,02 € = 916,43 € in einer einzigen Zahlung.
Tipp: Die CAF berücksichtigt das Alter des Kindes am 31. Dezember 2026 und nicht im August. Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Auszahlung 14 Jahre alt ist, aber vor dem 31. Dezember 15 wird, fällt in die Altersgruppe 15–18 Jahre. Das kann einen Unterschied von mehr als 15 € pro Kind ausmachen.
Einkommensvoraussetzungen: die Grenzen 2026
Die ARS ist einkommensabhängig. Maßgeblich sind Ihre kategorisierten Nettoeinkünfte aus dem Jahr 2024 (Jahr N-2). Für den Schuljahresbeginn 2026 gelten folgende Grenzen:
- 1 unterhaltsberechtigtes Kind — 28.956 €
- 2 unterhaltsberechtigte Kinder — 35.638 €
- 3 unterhaltsberechtigte Kinder — 42.320 €
- 4 unterhaltsberechtigte Kinder — 49.002 €
- Je weiteres Kind: + 6.682 €
Wenn Sie diese Grenzen nur geringfügig überschreiten, können Sie Anspruch auf eine anteilige ARS haben, deren reduzierter Betrag proportional berechnet wird. Verzichten Sie daher nicht von vornherein, wenn Ihr Einkommen nur knapp darüber liegt.
Automatische Auszahlung oder Antrag erforderlich?
Für Kinder unter 16 Jahren erfolgt die Auszahlung automatisch, sofern Ihre CAF-Akte aktuell ist. Es ist kein weiterer Schritt nötig.
Für Kinder von 16 bis 18 Jahren (geboren zwischen dem 16. September 2008 und dem 31. Dezember 2010) müssen Sie dagegen ab Mitte Juli auf caf.fr den Schulbesuch Ihres Kindes bestätigen. Ohne diese Erklärung wird die Beihilfe nicht ausgezahlt — und sie wird nicht rückwirkend gewährt. Wenn Sie dies noch nicht erledigt haben, wenden Sie sich schnell an Ihre CAF.
Wenn Sie bislang noch keine Leistungen beziehen, müssen Sie bei Ihrer CAF oder MSA eine Erklärung zu Ihrer persönlichen Situation einreichen.
Ist die ARS steuerpflichtig?
Nein. Die Schulanfangsbeihilfe ist nicht steuerpflichtig und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Sie gilt nicht als Einkommen.
Bei Trennung oder Wechselmodell
Bei einer Trennung wird die ARS an den Elternteil ausgezahlt, der die Kinder tatsächlich betreut. Bei Wechselbetreuung geht sie an den Elternteil, der sie zuerst beantragt — sie kann nicht geteilt werden. Daher ist es wichtig, sich mit dem anderen Elternteil abzustimmen, wenn die Situation nicht eindeutig geregelt ist.
Kann die ARS mit anderen Hilfen kombiniert werden?
Ja. Die Schulanfangsbeihilfe ist mit anderen Leistungen kombinierbar, darunter Familienleistungen, RSA, die Aktivitätsprämie, Schulstipendien für Collège und Lycée sowie andere Hilfen der CAF oder MSA. Es handelt sich um eine eigenständige Leistung mit eigenen Kriterien.
Das Wichtigste in Kürze
Die Schulanfangsprämie 2026 wird für die große Mehrheit der französischen Familien am 18. August ausgezahlt. Je nach Alter beträgt sie 426,87 € bis 466,02 € pro Kind. Wenn Ihr Kind zwischen 16 und 18 Jahre alt ist und Sie den Schulbesuch noch nicht auf caf.fr bestätigt haben, wenden Sie sich schnell an Ihre CAF — möglicherweise ist es noch nicht zu spät, Ihre Akte zu aktualisieren. Und wenn Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze liegt, prüfen Sie Ihren Anspruch auf eine anteilige ARS.
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