Die Erstattung von Wegovy und Mounjaro hat die Kosten für manche Patienten seit dem 15. Juni 2026 deutlich verändert. Doch das Wort „erstattet“ kann irreführend sein: Es bedeutet weder automatisch eine kostenlose Behandlung noch eine Kostenübernahme für alle Personen, denen diese Medikamente verschrieben werden können. Je nach medizinischen Kriterien, vorausgegangenem Behandlungsweg und verwendeter Dosierung kann die Eigenbeteiligung weiterhin erheblich sein.

Um zu verstehen, was die Erstattung von Wegovy und Mounjaro tatsächlich verändert, sind konkrete Fälle am hilfreichsten. In Frankreich beträgt der angekündigte Erstattungssatz 65 % für Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen. So lassen sich die theoretischen Kosten vor und nach der Kostenübernahme vergleichen, wobei die tatsächlich anfallenden Beträge je nach Produkt und Dosierung variieren können.

Wer kann tatsächlich von der Erstattung profitieren?

Die erste Grenze ist der ursprüngliche BMI. Die Erstattung gilt für Erwachsene ab 18 Jahren mit einem BMI von mindestens 40 kg/m². Sie kann auch Personen mit einem BMI von mindestens 35 kg/m² und einer Begleiterkrankung betreffen.

Zu den genannten Begleiterkrankungen gehören insbesondere Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck und Schlafapnoe. Je nach Veröffentlichung werden auch Dyslipidämie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, NASH oder bestimmte stark beeinträchtigende Gelenkerkrankungen genannt. Da die Listen nicht völlig übereinstimmen, sollte der konkrete Fall besser von einem befugten Arzt bestätigt werden, statt selbst anhand einer im Internet gefundenen Liste Schlussfolgerungen zu ziehen.

Der BMI allein reicht nicht aus. Vor dieser Kostenübernahme muss der Patient sechs Monate lang eine fachgerecht durchgeführte ernährungsmedizinische Betreuung absolviert haben, bei der der Gewichtsverlust unter 5 % lag. Die erste erstattungsfähige Verschreibung muss anschließend von einer befugten Fachkraft oder Einrichtung stammen, insbesondere einem CSO, einem CHU, einer SMR-Einrichtung mit Schwerpunkt Ernährung oder einem mit einem CSO zusammenarbeitenden Endokrinologen. Spätere Folgeverordnungen kann der Hausarzt übernehmen.

Anders gesagt kann eine Person mit einem BMI zwischen 27 und 35 ohne Begleiterkrankung weiterhin das Medikament verschrieben bekommen, muss es aber vollständig selbst bezahlen. Das ist vermutlich die wichtigste Unterscheidung: Verschreibungsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit betreffen nicht dieselben Patienten.

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Wie viel muss tatsächlich selbst bezahlt werden?

Die veröffentlichten Preise für Wegovy reichen je nach Dosierung von 146,91 € bis 195,10 € pro Pen, ohne Abgabehonorare. Bei Mounjaro liegt die Spanne bei 176,10 € bis 433,80 €. Bei einer Kostenübernahme von 65 % trägt der Patient grundsätzlich die verbleibenden 35 % der jeweils geltenden Erstattungsgrundlage.

Als einfache Rechnung entsprechen 35 % von 195,10 € etwa 68,29 €, während 35 % von 433,80 € etwa 151,83 € ergeben. Diese Berechnungen veranschaulichen die von The Conversation veröffentlichte Größenordnung, die die geschätzte Eigenbeteiligung je nach Produkt und Dosierung zwischen 50 und 150 € pro Monat einordnet.

Eine weitere Jahresschätzung zeigt den Unterschied über längere Zeit. Für Wegovy bei einer Aufdosierung bis 2,4 mg werden etwa 2 171 € pro Jahr zum vollen Preis angegeben, gegenüber rund 760 € nach einer Erstattung von 65 %. Bei Mounjaro mit Aufdosierung bis 15 mg sinkt die Schätzung von etwa 4 556 € pro Jahr auf 1 595 €. Auf Grundlage dieser Schätzungen entspricht dies einer theoretischen Ersparnis von rund 1 411 € pro Jahr bei Wegovy und 2 961 € bei Mounjaro.

Entscheidend ist also nicht nur „65 % erstattet“. Bei einer zwölfmonatigen Behandlung kann die Anspruchsberechtigung die persönliche Rechnung je nach Medikament und Behandlungsschema von mehreren Tausend Euro auf einige Hundert oder etwas mehr als 1 500 € senken.

Und mit Zusatzversicherung oder ALD?

Es ist verlockend, eine Eigenbeteiligung „mit Zusatzversicherung“ anzugeben, doch hierfür gibt es keinen einheitlichen verlässlichen Betrag: Die ergänzende Absicherung hängt vom Vertrag ab, und es ist kein gemeinsames beziffertes Leistungsniveau festgelegt. Daher sollte direkt bei der Zusatzversicherung erfragt werden, welchen Teil sie nach der Leistung der französischen Krankenversicherung übernimmt.

RNPC nennt außerdem eine 100-prozentige Kostenübernahme für bestimmte Patienten mit ALD-Status, doch diese Angabe wird von den übrigen verfügbaren Quellen nicht übereinstimmend bestätigt. Im Einzelfall ist daher eine Prüfung bei der französischen Krankenversicherung und beim verschreibenden Arzt unerlässlich, bevor von einer Eigenbeteiligung von null ausgegangen wird.

Frankreich, Belgien: Das günstigste Land ist nicht unbedingt das erwartete

Belgien bietet einen interessanten Kontrast. Nach der Entscheidung vom 3. Juni 2026 wird Wegovy dort bei Adipositas nicht erstattet, während Mounjaro nur bei Typ-2-Diabetes und nicht bei alleiniger Adipositas erstattet wird. Dennoch lagen die im August 2026 erfassten belgischen Wegovy-Preise bei 144,82 € bis 189,48 € pro Monat, also 1 738 € bis 2 274 € pro Jahr, vollständig zulasten des Patienten.

Der Vergleich zeigt, warum Listenpreis und endgültige Kosten unterschieden werden müssen. Ein Medikament kann in einem Land nominell günstiger sein, den Patienten aber mehr kosten, wenn keinerlei Erstattung besteht. In Frankreich liegt die Jahresschätzung von 760 € für Wegovy bei einer anspruchsberechtigten Person deutlich unter der nicht erstatteten belgischen Jahresspanne.

Für Deutschland lässt sich hier kein seriöser Zahlenvergleich anstellen: In den herangezogenen Quellen ist kein ausreichend dokumentierter deutscher Preis verfügbar. Nur zur Vervollständigung einer internationalen Tabelle einen Betrag anzugeben, würde eine künstliche Genauigkeit erzeugen. Es ist besser, dieses Feld offen zu lassen, als ungeprüfte Zahlen zu vergleichen.

Wie lässt sich die Anspruchsberechtigung ohne Zeitverlust prüfen?

Der Ablauf lässt sich auf einige konkrete Prüfungen reduzieren. Ziel ist es, mit den nötigen Angaben zum Arzttermin zu kommen, damit schnell festgestellt werden kann, ob die Erstattungskriterien erfüllt sind.

  • Ursprünglichen BMI prüfen: Der Schwellenwert liegt bei 40 kg/m² beziehungsweise bei 35 kg/m², wenn eine anerkannte Begleiterkrankung vorliegt.
  • Begleiterkrankungen klären: Sie sollten mit dem Arzt besprochen werden, insbesondere wenn die Situation nicht den am eindeutigsten genannten Fällen entspricht.
  • Sechs Monate Ernährungsbetreuung dokumentieren: Die Erstattung setzt eine fachgerecht durchgeführte Maßnahme mit einem Gewichtsverlust von weniger als 5 % voraus.
  • Erstverordnung von einem befugten Verschreiber erhalten: Der Hausarzt allein stellt diese erste erstattungsfähige Verschreibung nicht aus.
  • Erforderliches Formular aufbewahren: Ein Dokument, das die Erfüllung der Bedingungen bestätigt, muss bei jeder Abgabe in der Apotheke die Verordnung begleiten.
  • Zusatzversicherung fragen: Konkret klären, ob und bis zu welcher Grenze sie den nach der Leistung der französischen Krankenversicherung verbleibenden Anteil übernimmt.

Dieser letzte Schritt sollte vor der ersten Abgabe erfolgen. Ein Unterschied von einigen Dutzend Euro im Monat wird bei einer längeren Behandlung schnell erheblich. Daher ist es sinnvoller, von der Zusatzversicherung eine konkrete Auskunft zu diesem Medikament und diesem Erstattungsniveau einzuholen, als sich mit einer allgemeinen Aussage wie „Apothekenleistungen abgedeckt“ zufriedenzugeben.

Die entscheidende Rechnung vor Behandlungsbeginn

Seit dem 15. Juni 2026 reicht die Frage nicht mehr aus, ob Wegovy oder Mounjaro „in Frankreich erstattet“ wird. Entscheidend ist die Kombination aus BMI, Begleiterkrankungen, ernährungsmedizinischem Behandlungsweg, befugtem Verschreiber, Dosierung und ergänzendem Versicherungsschutz. Zwei Patienten mit demselben Medikament können daher sehr unterschiedliche Kosten tragen.

Für einen anspruchsberechtigten Patienten zeigen die verfügbaren Schätzungen einen starken Rückgang der Jahreskosten: etwa 760 € statt 2 171 € für Wegovy und 1 595 € statt 4 556 € für Mounjaro in den genannten Aufdosierungsszenarien. Bei Patienten außerhalb der Kriterien entfällt die 65-prozentige Kostenübernahme, und der Preis bleibt vollständig selbst zu zahlen. Diese Differenz sollte – weit mehr als die allgemeine Ankündigung einer Erstattung – die Budgetplanung vor Behandlungsbeginn bestimmen.